Atemschutz
Der Sachbearbeiter Atemschutz ist für die Instandhaltung und Überprüfung der Geräte und Ausrüstungsgegenstände zuständig. In unserer Feuerwehr nimmt Helmut Störchle die Aufgaben des Sachbearbeiters Atemschutz war.
Unter Atemschutz versteht man sämtliche Handlungen, die das Ziel verfolgen, schädliche Stoffe, die über den Atemkreislauf in den Körper gelangen könnten, fernzuhalten.
Brandrauch enthält eine Vielzahl verschiedener Atemgifte, welche durch die Industrie in den letzten Jahren rapide zugenommen hat. Abgesehen von Atemgiften kann es durchaus auch vorkommen, dass an einer Einsatzstelle Sauerstoffmangel herrscht. Feuerwehrmitglieder sind daher bei Einsätzen immer wieder verschiedensten Gefahren ausgesetzt, die besondere Schutzmaßnahmen erfordern. Eine dieser Schutzmaßnahmen kann das Tragen von Atemschutzgeräten sein.
Ausstattung
Unserer BTF stehen zehn Atemschutzgeräte zum Ausrüsten von drei Trupps und einem Reservegerät zur Verfügung. Zur persönlichen Ausrüstung eines Atemschutzträgers zählt dessen eigene Atemschutzmaske. Die Atemschutzgeräte sind mit einem Bewegungslosmelder (MSA Auer Fire Fly II S) ausgestattet. Dieses Gerät wird vor dem Einsatz durch Abziehen des Schlüssels aktiviert und gibt, im Falle der Bewegungslosigkeit des Geräteträgers, ein 95 dB lautes Warnsignal ab und erleichtert dem Rettungstrupp dadurch das Auffinden der Person.
Im Jahr 2008 wurde unser Atemschutz durch die Anschaffung eines Füllkompressors zum Füllen von 200 und 300 bar Flaschen und vier Speicherflaschen à 50 Liter 300 bar erweitert. Schon alleine mit diesem Speicher sind wir in der Lage, zwanzig bis fünfundzwanzig 200 bar-Flaschen innerhalb von etwa einer Minute pro Flasche zu füllen. Durch das neue EDV-Füllprogramm (Barcode) wurde die Arbeit des Füllpersonals erheblich erleichtert. Durch die Anschaffung eines Vorfilters im Sommer 2009 konnte der CO2 Gehalt der Umgebungsluft um circa zwei Drittel reduziert werden. Dadurch sind wir in der Lage, für die bestmögliche Atemluftqualität der Geräteträger zu sorgen.
Außerdem wurde für zwei Atemschutztrupps neue Einsatzbekleidung (FireTex X2 PBO-S in Maisgelb, zertifiziert nach EN 469:2005), angeschafft. Bei dieser Bekleidung wird der Stoff mit einem Oberstoff aus Polybenzimidazol (PBI) versehen. PBI ist eine feste und druckbeständige chemische Verbindung mit sehr hohem Schmelzpunkt. Dieses Material sorgt für die höchste Sicherheitsstufe der Einsatzbekleidung unserer Feuerwehrkameraden.
Nach dem Einsatz ist vor dem Einsatz
Nach jeder Verwendung der Atemschutzgeräte und der Atemschutzmasken müssen diese wieder einsatzbereit gemacht werden. Die Atemschutzflaschen müssen befüllt werden und die Masken und Geräte gehören nach Vorschrift gereinigt und überprüft.
- regelmäßige Druckkontrolle der Einsatzgerätschaften in den Fahrzeugen
- Füllen von verbrauchten Pressluftflaschen bei geeigneten Füllstationen
- Aus- und Weiterbildung der Atemschutzgeräteträger bei Übungen und Schulungen
Atemschutzgeräteträger
Um bei der Feuerwehr als Atemschutzgeräteträger eingesetzt zu werden muss die Handhabung der Atemschutzgeräte und eine Gewöhnungsübung (Stufe 1) durchgeführt, sowie das Ausbildungsmodul Atemschutz (Stufe 2) auf Bezirksebene absolviert werden. In diesem zweitägigen Kurs werden den Feuerwehrmitgliedern die Praxis des Atemschutzeinsatzes und spezielle Einsatztaktiken vermittelt. Durch die weiterführende Fortbildung im Rahmen von Schulungen und Übungen in der eigenen Feuerwehr (Stufe 3) wird dieses Wissen weiter vertieft und gefestigt. Weiters wird in den Auszubildenden in der Stufe 4 in einer gasbefeuerten Anlage die erste Annäherung an einsatznahen Zuständen (Hitze, Rauch) näher gebracht. In Stufe 5 müssen die Atemschutzgeräteträger ihr bis jetzt erlerntes Wissen unter Echtfeuerbedingungen anwenden. Als Abschluss können die Kammeraden das reale Brandverhalten und die daraus resultierenden Ergebnisse (Backdraft, Flashover) in Stufe 6 üben. Außerdem ist für den Atemschutzeinsatz der Nachweis der körperlichen Tauglichkeit erforderlich. Daher muss bereits vor Absolvierung des Ausbildungsmoduls eine Tauglichkeitsuntersuchung gemacht werden. Diese muss von den Feuerwehrmitgliedern alle vier Jahre (bei älteren Mitglieder in einem kürzeren Intervall) aufgefrischt werden. Weiters müssen natürlich auch in der eigenen Feuerwehr die einzelnen Schulungen und Übungen zum Thema besucht werden, um immer auf dem neuesten Stand der Taktik und Technik zu bleiben.